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Auch Kassenpatienten dürfen sich grundsätzlich im gesamten EU-Ausland behandeln lassen. Die Kasse erstattet dabei genau den gleichen Anteil, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Es ist also egal, ob Sie in Köln oder Prag behandelt werden.
So ist der Ablauf:
- wenn Sie gesetzlich versichert sind, lassen Sie sich von Ihrem heimischen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen, da- für entstehen Ihnen keine Kosten
- diesen schicken Sie uns dann zu (Mail, Fax, Post) und erhalten einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer Kasse vor- legen und sich "grünes Licht" geben lassen.
Und dann machen Sie sich einige schöne Tage "Zahn-Urlaub" und sparen viel Geld!
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