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Festzuschussberechnung und Ermittlung der befundbezogenen Regelversorgung.
Seit 2005 erhalten Patienten den ze-kassenzuschuss aufgrund ihres Zahnbefundes. Der Zahnarzt muss dazu auf dem Heil- und Kostenplan eine befundbezogene (fiktive) Regelplanung angeben. Diese Regelplanung muss er aus dem Befund nach den Festzuschuss-richtlinien ermitteln. Das Programm ermittelt aus dem Befund automatisch einen Regelplanungsvorschlag und errechnet Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten sowie den Eigenanteil.
So erhalten Sie eine Anhaltsberechnung, gültig für Deutschland. Wenn Sie - angenommen - die Laborleistungen 50 % günstiger erhalten, können Sie leicht selbst errechnen, um wieviel Ihr Eigenanteil gesenkt werden kann.
ONLINE-BERECHNUNG
Heil- und Kostenplan online
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) DOWNLOAD
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