Festzuschussberechnung

Festzuschussberechnung und Ermittlung
der befundbezogenen Regelversorgung.


Seit 2005 erhalten Patienten den ze-kassenzuschuss aufgrund
ihres Zahnbefundes. Der Zahnarzt muss dazu auf dem Heil-
und Kostenplan eine befundbezogene (fiktive) Regelplanung
angeben. Diese Regelplanung muss er aus dem Befund nach den Festzuschuss-richtlinien ermitteln. Das Programm ermittelt aus
dem Befund automatisch einen Regelplanungsvorschlag und
errechnet Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten sowie
den Eigenanteil.

So erhalten Sie eine Anhaltsberechnung, gültig für Deutschland.
Wenn Sie - angenommen - die Laborleistungen 50 % günstiger
erhalten, können Sie leicht selbst errechnen, um wieviel Ihr
Eigenanteil gesenkt werden kann.

ONLINE-BERECHNUNG

Heil- und Kostenplan online

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) DOWNLOAD