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Die "Kassen-Krone" in Deutschland.
Der von den Krankenkassen bezuschußte Zahnersatz (Regelversorgung)
ist definiert als "ausreichend", "wirtschaftlich" und "notwendig".
Fachleute sprechen eher von einer Versorgung aus der Steinzeit
der Zahntechnik...
Im Seitenzahnbereich werden nur Metallkronen aus preiswerten
Legierungen bezahlt und im Frontzahnbereich ebenfalls nur einfache
Metallkronen, die jedoch außen mit Kunststoff oder einfachster
Keramik verblendet werden.
Auf Grund der Verwendung einfachster Materialien kann es langfristig
zu Verfärbungen der Verblendung, Reizungen des Zahnfleiches,
Geschmacksirritationen oder anderen Unverträglichkeiten kommen.
Rein optisch gesehen ist das Ergebnis auf den ersten Blick durchaus
akzeptabel, steht jedoch in keinem Vergleich zu den wesentlich
natürlicher wirkenden, hochwertigen vollverblendeten Kronen.
Die geringen Zuschüsse der Kassen erlauben es nicht, dass für die
Herstellung dieser Kronen die gleichen Präzisionstechniken oder
hochwertigen Materialien Verwendung finden, wie bei hochwertigen
Keramikkronen, was die Lebensdauer erheblich verkürzt und nicht
selten schon nach wenigen Jahren eine Neuanfertigung erforderlich
machen.

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