Die in der Tschechischen Republik geltenden Verkehrsregeln
entsprechen im wesentlichen denen der meisten europäischen
Länder.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

  innerorts  ausserorts  Autobahn 
Motorrad  50  90  130 
PKW bis 3,5t  50  90  130 
PKW mit Anhänger  50  80  80 
LKW über 3,5t  50  80  80 
Busse  50  90  130 


Besondere Verkehrsvorschriften

Maximaler Blutalkoholgehalt ist 0,0 ‰. NULLKOMMANULL !!
Gurtenanlegepflicht auf Vorder- und Rücksitzen. Sturzhelmpflicht für
Moped über 40 km/h, Motorradfahrer und für seinen Mitfahrer. Für
Kinder bis 12 Jahre und Personen bis 1,50 m Größe bis 18 Jahre ist
die Fahrt ohne Kindersitz verboten. Autostop auf Autobahnen und
vierspurigen Straßen ist verboten. Spikesreifen sind ganzjährig verboten.
In Prag und in anderen großen Städten gibt es Zonen mit Parkmöglich-
keit vor allem für Anwohner, (Zusatztafel). Falschparker droht das
Abschleppen, bzw. Einsatz eines "Autoschuhes" (Parkkralle).

In den Wintermonaten muß auch am Tag das Fahrtlicht
eingeschaltet sein !


Gebühren für Autobahn und Schnellstrassen
Vignetten können mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer an der
Grenze erworben werden.
Für Motorräder besteht keine Vignettenpflicht!
Ohne gültige Vignette drohen Geldstrafen bis zu € 500 !!!